1. KONTAKTDATEN
YUFO BENELUX BV, mit Sitz in der Galileilaan 11, 2845 Niel (Belgien) und eingetragen unter
de KBO unter der Nummer 0804.410.706
Tel: +32 477 377 604
E-Mail: info@yufo.be
Website: www.yufo.be
2. DEFINITIONEN
- Bedingungen und Konditionen: Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- Dienstleistung(en): Die Dienstleistung(en), die der Auftragnehmer
dem Kunden gemäß dem Angebot, dem Kostenvoranschlag
und/oder der zwischen den Parteien abgeschlossenen Fern- oder Nicht-Fernvereinbarung anbietet. - Kalendertag: Ein Tag, einschließlich Samstag, Sonntag und/oder ein gesetzlicher Feiertag in Belgien.
- Auftraggeber: Der Verbraucher oder die juristische Person, die die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen möchte und ihn damit beauftragt.
- Auftragnehmer: YUFO BENELUX BV, mit Sitz in der Galileilaan 11, 2845 Niel (Belgien) und eingetragen beim CBE unter der Nummer 0804.410.706.
- Vertrag: der zwischen den Parteien im Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen geschlossene Vertrag, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
- Partei(en): Auftraggeber und/oder der Auftragnehmer.
Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Vertrag
mit einer festen Laufzeit von einem Jahr, der sich jedes Mal stillschweigend verlängert,
sofern nicht eine der Parteien mindestens drei Monate
vor Ablauf des laufenden Jahres per Einschreiben
bei der anderen Partei widerspricht.
Gemäß Artikel I.91 WER hat der Verbraucher nach der ersten stillschweigenden
Verlängerung das Recht, den Vertrag jederzeit und ohne
Entschädigung zu kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von
zwei Monaten einzuhalten ist. Diese zweimonatige Kündigungsfrist gilt nur für
Verträge in einem B2C-Verhältnis und ausdrücklich nicht in einem B2B-Verhältnis.
3. ALLGEMEINES
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote des Auftragnehmers und/oder Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Kunden schließt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in jedem Fall Vorrang vor den Bedingungen des Auftraggebers und/oder eines Dritten, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Jede Bestellung, Annahme und/oder Unterzeichnung eines Angebots, Annahme und/oder Unterzeichnung eines Vertrags oder die Erbringung einer Dienstleistung durch den Auftragnehmer setzt die (ausdrückliche) Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden voraus, der erklärt, diese in einer für ihn verständlichen Sprache zur Kenntnis genommen zu haben.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen werden, und die Anpassungen müssen von einem dazu beauftragten Vertreter des Auftragnehmers umschrieben werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den ausgehandelten Bedingungen haben letztere Vorrang.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen, die in dem vom Auftragnehmer erstellten/zwischen den Parteien geschlossenen Angebot und/oder Vertrag enthalten sind, haben - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - die im Angebot und/oder Vertrag enthaltenen spezifischen Bestimmungen Vorrang vor den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit für künftige Aufträge zu ändern und/oder zu ergänzen.
4. Angebote und Vereinbarungen
- Sofern im Angebot nicht anders angegeben, beträgt die Gültigkeitsdauer eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots 30 Kalendertage.
- Ein Angebot und/oder ein schriftlicher Vertrag, der von einem hierzu bevollmächtigten Vertreter des Auftragnehmers unterzeichnet wurde, ist für den Auftragnehmer erst verbindlich:
- entweder nach Unterzeichnung durch den Auftraggeber und Bestätigung dieser Annahme durch den Auftragnehmer;
- entweder nach schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber und Bestätigung dieser Annahme durch den Auftragnehmer;
- entweder nach tatsächlicher Ausführung des übermittelten Angebots durch den Auftragnehmer. - Solange keine Annahme durch den Auftraggeber und/oder Bestätigung der Annahme des Angebots erfolgt ist, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das abgegebene Angebot zu widerrufen.
- Mündliche Vereinbarungen, die von einem hierzu befugten Vertreter des Auftragnehmers getroffen werden, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Ein bestehendes Abkommen kann nur dann geändert werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich und im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich vereinbaren.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur zu dem, was in einem angenommenen (und bestätigten) Angebot/Vertrag ausdrücklich angegeben ist. Zusätzliche Aufträge, Dienstleistungen und/oder Arbeiten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer ausgeführt.
- Der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag ist nicht übertragbar, es sei denn, die Parteien haben vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
- Soweit Angebote/Verträge auf der Grundlage von Informationen, Spezifikationen oder Richtlinien des Auftraggebers (oder seiner Berater) erstellt werden, garantiert der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Informationen, ohne dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die betreffenden Informationen zu überprüfen.
5. Dauer, Beginn der Dienste, Beendigung des Vertrags
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt der Vertrag für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Annahme durch den Auftragnehmer (wie in Artikel 4.2 festgelegt), und in Ermangelung einer solchen Bestätigung zu dem Zeitpunkt, an dem das eingereichte Angebot/der eingereichte Vertrag zum ersten Mal tatsächlich ausgeführt wurde.
- Das Abkommen wird stillschweigend jährlich verlängert, es sei denn, eine der Vertragsparteien widerspricht mindestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Jahres per Einschreiben oder per E-Mail an die in Artikel 12.1 genannte E-Mail-Adresse.
- Gemäß Artikel I.91 WER kann der Verbraucher nach der ersten stillschweigenden Vertragsverlängerung den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist entschädigungslos kündigen.
- Jede Vertragspartei ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung per Einschreiben mit sofortiger Wirkung, ohne Kündigungsfrist, Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Genehmigung und vorbehaltlich aller Rechte in den folgenden Fällen zu kündigen:
- Konkurs und/oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit der anderen Vertragspartei;
- Auflösung der anderen Vertragspartei (außer bei einer Fusion oder Spaltung);
- endgültige Einstellung der Tätigkeit einer der Vertragsparteien;
- grobe Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch die andere Vertragspartei, die nicht innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen nach Zustellung einer entsprechenden Mitteilung per Einschreiben vollständig behoben worden ist;
- arglistige Täuschung oder Betrug durch die andere Vertragspartei;
- ein Fall höherer Gewalt, der länger als drei Monate andauert und für den die Vertragsparteien keine angemessene Lösung finden konnten;
- die andere Vertragspartei verstößt gegen ihre Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 10 des Abkommens. - Bei Beendigung des Vertrags werden alle dem Auftragnehmer aufgrund dieses Vertrags geschuldeten Beträge fällig und zahlbar. Der Kunde hat die ausstehenden Beträge unverzüglich zu begleichen.
6. Planung und Durchführung Dienstleistung(en)
- Die Dienstleistungen werden zu den mit dem Kunden vereinbarten und festgelegten Zeiten erbracht.
- Der Auftraggeber garantiert den Zugang zu den Räumlichkeiten und verpflichtet sich, auf Verlangen des Personals des Auftragnehmers die Klimaanlage oder die Heizung nicht abzustellen.
- Der Kunde garantiert, dass die Dienstleistung(en) erbracht werden kann/können und die Grundversorgung (Wasser/Strom/Heizung) vorhanden ist.
- Die Planung der Dienstleistung(en) wird immer als Richtwert angegeben und eine eventuelle Überschreitung der Frist kann nur dann zu einer Entschädigung führen, wenn dies im Angebot/Vertrag ausdrücklich schriftlich vorgesehen war.
- Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn die Räumlichkeiten für sein Personal nicht frei zugänglich sind. Unnötige Bewegungen, die dadurch entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Auftragnehmer die Dienstleistungen erbringen kann. Informationen/Lieferungen/Dienstleistungen, die dem Auftragnehmer nicht im Voraus bekannt sind und/oder vom Auftraggeber nicht (korrekt) gemeldet werden, die aber für die Ausführung der (weiteren) Dienstleistungen erforderlich sind, sind nicht Bestandteil des bestehenden Vertrags und werden - sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart - dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Die Ausführung der Dienstleistungen/des Vertrags erfordert die Mitwirkung des Kunden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderliche Mitwirkung zu leisten. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag/der Vereinbarung zu erfüllen.
- Die vom Auftragnehmer erbrachte(n) Dienstleistung(en) ist/sind immer eine Verpflichtung zum Aufwand.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeiten (oder einen Teil davon) durch Dritte (z.B. Leiharbeiter) ausführen zu lassen.
7. Preise und Zahlungsmodalitäten
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jährlich - zu Beginn des neuen Jahres - die vom Auftraggeber bestellten Dienstleistungen gemäß dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag/Angebot in Rechnung. Zusätzliche Kosten, wie z.B., ohne darauf beschränkt zu sein, zusätzliche Dienstleistungen, die z.B. im Laufe des laufenden Jahres angefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Anforderung der zusätzlichen Dienstleistung in Rechnung gestellt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
- Die Preise umfassen unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, Löhne, Sozialabgaben, Koordinations- und allgemeine Kosten, und zwar zu den am Tag des Angebots geltenden Tarifen, sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde. Wenn einer dieser Bestandteile geändert wird, ohne darauf beschränkt zu sein, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich über diese Erhöhung informieren. Erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Absendung dieser Mitteilung an den Auftragnehmer kein schriftlicher Einspruch per Einschreiben, so wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber mit dieser Preisänderung einverstanden ist.
- Die Preise sind immer in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben.
- Sofern auf den Rechnungen oder in der/den Vereinbarung(en) nichts anderes angegeben ist, sind die Rechnungen des Auftragnehmers in bar am Sitz des Auftragnehmers zu zahlen.
- Unbeschadet der Anwendung von Artikel 6 kann der Auftragnehmer bei Nichtbezahlung der Rechnungen zum Fälligkeitsdatum (die nicht innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen nach einer schriftlichen Mahnung erfolgt) den Vertrag/die Verträge mit dem Auftraggeber ohne vorherige gerichtliche Genehmigung und unbeschadet der nachstehenden Punkte kündigen.
- Bei Nichtbezahlung der Rechnungen am Fälligkeitstag wird jede durch Sonderbedingungen eingeräumte Zahlungsfrist hinfällig, und alle Rechnungen des Auftragnehmers werden sofort fällig und müssen bezahlt werden:
- einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 175 EUR pro verspätet bezahlter Rechnung zu zahlen, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern er einen höheren tatsächlichen Schaden nachweisen kann, und
- von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung jede unbezahlte Rechnung ab ihrem Fälligkeitsdatum um einen Verzugszins in Höhe des im Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgesehenen Zinssatzes zu erhöhen. - Der vorgenannte Artikel 8.6 findet keine Anwendung, wenn der Kunde ein Verbraucher ist. Bei Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag werden ab dem Tag nach dem Versand einer ersten Inverzugsetzung Verzugszinsen und eine pauschale Entschädigung berechnet, sofern der Kunde auf diese Inverzugsetzung mindestens 14 Kalendertage nach dem Versandtag nicht reagiert hat. Die Verzugszinsen werden auf der Grundlage des um acht Prozentpunkte erhöhten Referenzzinssatzes gemäß Artikel 5, zweiter Absatz, des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr berechnet. Die pauschale Entschädigung, die der Kunde in diesem Fall zu zahlen hat, wird wie folgt festgelegt:
- 20 EUR, wenn der geschuldete Betrag unter oder gleich 150 EUR liegt;
- 30 EUR plus 10 % des geschuldeten Betrags der Rate zwischen 150,01 EUR und 500 EUR, wenn der geschuldete Betrag zwischen 150,01 EUR und 500 EUR liegt;
- 65 EUR plus 5 % des geschuldeten Betrags der Rate über 500 EUR bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 EUR. - Wird eine Rechnung nicht zum Fälligkeitstermin beglichen, werden die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Rechnungen zu Lasten desselben Kunden fällig.
- Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer innerhalb von acht Kalendertagen nach Ausstellung der Rechnung per Einschreiben den Streit über die Erstellung und Berechnung der Rechnungen mitteilen.
- Wenn der Auftraggeber/Verbraucher den Vertrag ab der ersten stillschweigenden Verlängerung gemäß Artikel 5.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigt, wird der Auftragnehmer auf die erste diesbezügliche Aufforderung des Auftraggebers/Verbrauchers hin die vom Auftraggeber/Verbraucher bereits gezahlten Beträge für den Zeitraum, in dem die Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden, entsprechend der Kündigung durch den Auftraggeber/Verbraucher anteilig zurückzahlen.
8. Reklamationen, Garantieregelung und Haftung
- Jede Vertragspartei sichert der anderen Vertragspartei zu und gewährleistet, dass:
- sie die uneingeschränkte Befugnis hat, die Vereinbarung zwischen den Parteien abzuschließen;
- die Erfüllung der Vereinbarung und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen steht, an denen sie beteiligt ist;
- die Vereinbarung eine rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung darstellt. - Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer seine Beanstandungen per Einschreiben mitteilen, und zwar unter anderem (a) im Falle einer Beanstandung wegen sichtbarer Mängel oder Nichtübereinstimmung der Arbeiten innerhalb von 48 Stunden nach der Ausführung und (b) im Falle verborgener Mängel innerhalb von 3 Kalendertagen nach der Entdeckung dieses Mangels oder nachdem der Auftraggeber diesen Mangel vernünftigerweise hätte entdecken können.
- Wenn ein Anspruch festgestellt wird, muss der Auftraggeber dies innerhalb von drei Tagen nach Feststellung des Sachverhalts schriftlich per Einschreiben an den Sitz des Auftragnehmers melden, mit einer Beschreibung des Schadens und den geschätzten Kosten für die Reparatur, alles unter Androhung der Unzulässigkeit.
- Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des Vertrages weder für indirekte Schäden, die der Auftraggeber erleidet, noch für Folgeschäden.
- Eine Haftung des Auftragnehmers kommt nur im Falle eines groben Fehlers und/oder Vorsatzes in Betracht, der dem Auftragnehmer, seinem Personal oder seinen (externen) Mitarbeitern zuzurechnen ist.
- Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers in jedem Fall auf den Betrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber für seine Dienstleistungen in dem Kalenderjahr in Rechnung gestellt hat, in dem der Anspruch, der diese Haftung begründet, entstanden ist.
- Der Auftragnehmer kann in keinem Fall haftbar gemacht werden für:
- den Verlust von Wertmarken oder Schlüsseln, Badges oder anderen Zugangsmitteln zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers;
- direkte Schäden, Produktionsausfälle, Gewinnausfälle, Kundenverluste, Schäden an Dritten. - Im Falle des Diebstahls oder des unrechtmäßigen Verschwindens von Ausrüstungen oder Produkten, die Eigentum des Auftragnehmers sind, kann der Schaden, den der Auftragnehmer dadurch erlitten hat, vom Auftraggeber zurückgefordert werden.
9. Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Auftragnehmer erhebt vom Auftraggeber folgende personenbezogene Daten, um den Vertrag mit ihm zu erfüllen: Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer des Personals des Auftraggebers. Die gesammelten personenbezogenen Daten können an Lieferanten weitergegeben werden, die der Auftragnehmer einsetzt (Verkauf, Rechnungsstellung, Buchhaltung, allgemeine Bearbeitung von Dokumenten). Die personenbezogenen Daten werden niemals verkauft oder an Dritte mit kommerziellen Absichten weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Ausführung des Vertrags mit dem Kunden erforderlich ist, und 7 Jahre nach Beendigung des Vertrags. Die Mitarbeiter des Auftraggebers, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben das Recht, vom Auftragnehmer Einsicht in die personenbezogenen Daten zu verlangen, sie zu berichtigen oder zu löschen oder in bestimmten Fällen die Verarbeitung einzuschränken, sowie das Recht, sich der Verarbeitung zu widersetzen, und das Recht auf Datenübertragbarkeit (letzteres nur für Daten, die von den Mitarbeitern des Auftraggebers stammen).
10. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Mobilmachung, Embargo, Devisentransferverbot, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Versorgungsprobleme, Krieg, Pandemien, Epidemien, Unfälle, Streiks, Maschinenausfall, Telekommunikationsprobleme, Betriebsstörungen und jedes andere Ereignis, das sich der Kontrolle einer der Parteien entzieht) ist der Auftragnehmer stets berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, solange die Situation höherer Gewalt andauert, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Preisnachlass hat. Die Aussetzung des Vertrags hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Kündigung. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 3 Monate an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen zu kündigen, ohne dass eine der Parteien schadenersatzpflichtig wird. Die kündigende Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei per Einschreiben.
11. Vertrauliche Informationen
- Vertrauliche Informationen sind alle Informationen in jeglicher Form (mündlich, schriftlich oder digital) jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle, finanzielle, strategische, technologische, rechtliche, steuerliche usw. Informationen, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse, Datenbanken, Berichte, Interpretationen, Prognosen, Analysen, Ideen, Korrespondenz, Präsentationen, Berichte, Kundenlisten und sonstige Kundeninformationen, Know-how, Entwürfe, technische Spezifikationen, Produktionsverfahren oder -verbesserungen, Marktdefinitionen usw.), die von einer Partei der anderen offengelegt wurden oder die eine der Parteien während oder im Zusammenhang mit dem Abkommen erhalten hat, und zwar unabhängig davon, ob diese Informationen durch ein Recht des geistigen Eigentums geschützt sein können. ), die von einer Vertragspartei der anderen offenbart wurden oder die eine Vertragspartei während der Laufzeit des Abkommens oder im Zusammenhang damit erhalten hat, unabhängig davon, ob sie durch ein Recht des geistigen Eigentums geschützt sind.
- Jede Vertragspartei erkennt an, dass sie im Laufe des Abkommens in den Besitz vertraulicher Informationen gelangen kann, die von der anderen Vertragspartei im Rahmen des Abkommens offengelegt werden.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Rahmen des Abkommens austauschen oder erhalten und die nicht als solche der Öffentlichkeit oder unabhängigen Quellen zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln.
- Nicht als vertrauliche Information gilt jede Information, die:
- öffentlich zugänglich sind, es sei denn, sie sind das Ergebnis eines Verstoßes gegen diese Klausel;
- der Partei bereits vor Abschluss des Vertrages über das Angebot/die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt waren, und wenn diese Informationen nicht aufgrund eines anderen Vertrages als vertraulich gelten;
- rechtmäßig auf anderem Wege als durch den Vertrag über das Angebot/die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangt wurden. - Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben, außer an ihr Personal, andere Personen, die die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen, oder Dienstleister, die von einer zum Berufsgeheimnis verpflichteten Partei beauftragt wurden, vorausgesetzt, die Partei stellt sicher, dass das Personal, die Personen, die die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen den Parteien erfüllen, oder die Dienstleister, die von einer zum Berufsgeheimnis verpflichteten Partei beauftragt wurden, die gleichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Nichtverwendung der vertraulichen Informationen erfüllen, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, bevor sie die vertraulichen Informationen erhalten.
- Jede Vertragspartei stellt sicher, dass weder sie selbst noch ihre Mitarbeiter oder andere Personen, die die Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen den Vertragsparteien erfüllen, vertrauliche Informationen für andere als die im Rahmen des Abkommens zulässigen Zwecke verwenden.
- Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen nur dann an Dritte weitergegeben werden dürfen, wenn:
- eine solche Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, wobei die Partei, die die vertraulichen Informationen offenlegt, die nicht offenlegende Partei unverzüglich von einer solchen Offenlegung in Kenntnis setzt;
- dies notwendig ist, um einen Anspruch oder eine Verteidigung in einem Streitfall zwischen den Parteien zu unterstützen;
- dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
12. Allgemeine Bestimmungen
- Alle Mitteilungen zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber erfolgen, sofern nicht anders angegeben, per E-Mail über die E-Mail-Adresse: info@yufo.be oder paul@yufo.be sowie über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
- Von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur dann abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in diesem Fall in vollem Umfang in Kraft.
- Die eventuelle Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann in keinem Fall die Nichtigkeit und/oder Nichtdurchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen zur Folge haben. In diesem Fall werden die Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um die nichtige Bestimmung durch eine gleichwertige und gültige Bestimmung zu ersetzen.
- Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, gilt das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Bedingungen in keinem Fall als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder auf ein anderes Recht oder Rechtsmittel, das eine Partei im Rahmen dieser Bedingungen geltend machen kann.
- Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Anhänge, stellen die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen (mündlich, schriftlich und/oder digital) oder Übereinkünfte zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand.
13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Erbringung der Dienstleistungen durch YUFO gilt ausschließlich belgisches Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen durch YUFO oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die Gerichte in Antwerpen, Abteilung Antwerpen (Belgien), zuständig. Für Streitigkeiten mit dem Verbraucher ist dieser Gerichtsstand nicht ausschließlich und das Gericht seines Wohnsitzes ist zuständig, wenn es von dem oben genannten Gericht abweicht.
- Für den Verbraucher gibt es auch die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen. Um herauszufinden, welche Stelle in dem betreffenden Mitgliedstaat zuständig ist, besuchen Sie bitte: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.adr.show2. Für belgische Verbraucher und Arbeitnehmer ist dies der Dienst des Verbraucher-Ombudsmanns (North Gate II, Koning Albert II-laan 8 Bus 1 1000 Brüssel, Tel.: 02 702 52 00, contact@consumentenombudsdienst.be, www.consumentenombudsdienst.be/nl).